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Die Risikoverteilung und die Bedenkenhinweispflicht im Bauvertrag
Der Bauvertrag ist geprägt von einem Spannungsverhältnis zwischen Planung und Realität. Auf der vertraglichen Ebene schuldet der Unternehmer die Erstellung eines Werks. Hierin erschöpft sich seine Pflicht nicht, da er einem bestimmten (Werk-)Erfolg erzielen muss. Die Erfolgsbezogenheit führt zu der Frage, was geschieht, wenn der Unternehmer die vereinbarte Leistung erbringt, mit der der geschuldete Erfolg nicht erreicht wird. Ist der ...

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